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Im Vorfeld der Entstehung

Private Haushalte

Haushalt
Haushalt

Die Qualität von Bioabwassersubstrat hängt vor allem davon ab, welche Stoffe in die Kanalisation eingeleitet werden. Bei kommunalen Kläranlagen stammt der Größte Teil des Abwassers aus privaten Haushalten. Die Qualität dieser Abwässer hinsichtlich ihrer Eignung zur landwirtschaftlichen Verwertung hat sich in den letzten Jahrzehnten so deutlich verbessert, dass Abwassersubstrate aus Kläranlagen, an die ausschließlich private Haushalte angeschlossen sind (ländliche Regionen), problemlos auch die strengen Grenzwerte, die ab 2015 gelten sollen, unterschreiten. Dennoch gelangen z.B. durch Zusätze in Putz- und Reinigungsmitteln chemische Verbindungen in Abwässer, die problematisch sind. Viele dieser sogenannten anthropogenen Spurenstoffe werden in den Kläranlagen nicht an die Klärschlammflocken gebunden, sondern gelangen mit dem Kläranlagenablauf in die Flüsse. Dort können sie das Ökosystem Fließgewässer und schließlich die Meere erheblich beeinträchtigen. Eine Verminderung dieses Eintrages von Umweltchemikalien ist nur duch Aufklärung der Verbraucher über die Verwendung von umweltfreundlichen bzw. umweltschädlichen Produkten möglich. Zudem ist es Aufgabe der Politik, die Verwendung von umweltschädlichen Substanzen bei der Produktherstellung durch entsprechende Vorschriften einzuschränken.

Dies kann nicht im Rahmen einer Qualitätssicherung erfolgen. Hier ist es vielmehr Aufgabe des Verbandes, eine zielgerichtete politische - sowie eine entsprechende Öffentlichkeitsarbeit zu betreiben.

Gewerbliche und industrielle Unternehmen

Hauptsammler
Hauptsammler

Ein weiterer Teil des Abwassers stammt bei kommunalen Kläranlagen aus industriellen oder gewerblichen Unternehmen. Solche Unternehmen bedürfen, sofern sie umweltrelevante Stoffe in das Abwasser einleiten, dazu einer Genehmigung. Im Rahmen dieser Genehmigung gelten je nach Produktionszweig bestimmte Grenzwerte, die nicht überschritten werden dürfen. Die gesetzlichen Vorschriften, die in den letzten 50 Jahren dazu erlassen wurden, haben dazu beigetragen, dass die Einleitung von problematischen Stoffen durch die Industrie so weit verringert wurde, dass auch Abwassersubstrat aus industrieintensiven Regionen die heutigen Grenzwerte für eine Verwertung in der Landwirtschaft deutlich - in der Regel um mehr als 80 % - unterschreiten. Es kommt aber immer wieder vor, dass in einzelnen Kläranlagen bei einzelnen Stoffen überdurchschnittlich hohe Werte gemessen werden. Da die Abwassermengen von privaten Haushalten am Gesamtaufkommen des Abwassers, das in eine Kläranlage gelangt, äußerst gering sind, müssen diese höheren Werte auf eine industrielle Herkunft zurückzuführen sein.

Im Rahmen der QDR-Qualitätssicherung sollen solche Unternehmen identifiziert und mit dem Ziel der Verminderung der Einleitung problematischer Stoffe in das Abwassersystem fachlich beraten werden. Unternehmen, die freiwillig und erfolgreich an dem QDR-Qualitätssicherungssytem teilnehmen, erhalten ein Zertifikat für umweltfreundliche Produktion. Die QDR bietet diesen Unternehmen damit die Möglichkeit, mit diesem Zertifikat für ihre Produkte zu werben. Darüber hinaus tritt die QDR dafür ein, dass solchen Unternehmen Vergünstigungen im Rahmen der Abwassergebühren ermöglicht werden. Damit soll langfristig die Qualität von Abwassersubstrat sowie des Kläranlagenablaufes verbessert werden.

Abwasserbehandlung

Abwasserbehandlung
Abwasserbehandlung

Die Qualität von Abwassersubstrat hinsichtlich der Eignung als Düngemittel wird außerdem durch die Behandlung des Abwassers auf der Kläranlage beeinflusst. So hängt z.B. die Verfügbarkeit des Phosphors von dem Eisengehalt eines Düngemittels ab. Kläranlagen setzen häufig Eisensulfat zur Phosphatelimination ein. Eine zu hohe Dosierung dieser Fällungsmittel kann somit die Qualität von Abwassersubstrat beeinträchtigen. Die Richtlinien über die QDR-Qualitätssicherung sollen gewährleisten, dass die Qualität von Abwassersubstrat als Düngemittel langfristig verbessert wird. Dabei muss allerdings berücksichtigt werden, dass die primäre Aufgabe der Kläranlagen darin besteht, das anfallende Abwasser so zu reinigen, dass dem Abwasser die organische Substanz sowie die Nährstoffe Stickstoff und Phosphor entzogen werden. Das Bioabwassersubstrat fällt dabei als Abfallprodukt an, und unterliegt von daher ja auch dem Abfallrecht. Maßnahmen der Qualitätsverbesserung dieses "Abfalls" können folglich immer nur insoweit durchgeführt werden, als sie die Hauftaufgabe einer Kläranlage, nämlich die Abwasserreinigung nicht beeinträchtigen. Die Anforderungen an die Qualitätssicherung der Kläranlagen mussen diesem Umstand Rechnung tragen.

QDR

Qualitätsgemeinschaft für nachhaltige Düngung und Ressourcenschutz e.V.

Robert-Bosch-Str. 9
56743 Mendig

Telefon:
0 26 52 - 52 790 10

E-Mail: info@qdr-ev.de

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