Verwertung

Der für die Verwertung von Bioabwassersubstrat Verantwortliche ist i.d.R. der beauftragte Dritte. Er vermittelt zwischen den Kommunen als Abwassersubstrat-Abgeber und den landwirtschaftlichen Betrieben als Abnehmer. Er stellt sowohl für die Kommunen als auch für die landwirtschaftlichen Unternehmen alle Dienstleistungen zur Verfügung, die für die Durchführung der Verwertung nötig sind. Kommunale Auftraggeber sind gesetzlich verpflichtet, sich vor der Vergabe von Aufträgen von der Zuverlässigkeit sowie der Fach-und Sachkunde des Auftragnehmers zu überzeugen. Der Auftraggeber hat seiner Sorgfaltspflicht diesbezüglich bereits genüge getan, wenn er eine Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb nachweisen kann.

Ein solcher Nachweis der Fach- und Sachkunde ist natürlich auch für den Abnehmer von Abwassersubstrat unerlässlich. Hier ist jedoch eine Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb alleine nicht ausreichend. Für den landwirtschaftlichen Betrieb ist es wichtig, dass er sich auf Auswertungen, Analysenergebnisse, Nachweise etc., die er vom beauftragten Dritten erhält, verlassen kann, da er diese bei seiner Betriebsdokumentation verwenden muss. Werden ihm falsche Daten geliefert, so bleibt doch der landwirtschaftliche Unternehmer letztlich verantwortlich und hat unter Umständen empfindliche Kürzungen bei der Agrarförderung hinzunehmen. Deshalb umfasst die QDR-Zertifizierung der landwirtschaftlichen Verwertung zusätzliche Anforderungen, die über die Anforderungen nach EfbV hinausgehen.

Der landwirtschaftliche Betrieb wird in das System der QDR-Qualitätssicherung - im Gegensatz zu anderen QS-Systemen - nicht mit einbezogen. Damit soll vermieden werden, dass beauftragte Dritte eine nicht qualitätsgesicherte Verwertung für solche landwirtschaftlichen Unternehmen anbieten, die eine Qualitätssicherung explizit nicht wünschen. Beauftragte Dritte, die Mitglied bei der QDR-Qualitätssicherung sind, müssen ihre gesamten Dienstleistungen der Qualitätssicherung unterwerfen. Nur so kann - auch den Kommunen gegenüber - sichergestellt werden, dass die gesamte Verwertung auf hohem Niveau durchgeführt wird.

Bei erfolgreicher Zertifizierung erhalten die beauftragten Dritten das Qualitätszeichen für nachhaltige Düngung:

Qualitätszeichen für nachhaltige Düngung
Qualitätszeichen für nachhaltige Düngung

QDR

Qualitätsgemeinschaft für nachhaltige Düngung und Ressourcenschutz e.V.

Robert-Bosch-Str. 9
56743 Mendig

Telefon:
0 26 52 - 52 790 10

E-Mail: info@qdr-ev.de

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