Verbrennung
Die Verbrennung von Klärschlamm sollte nur erfolgen, wenn es keine andere Möglichkeit der Entsorgung gibt bzw. wenn durch einen Störfall in der Kläranlage erhöhte Schadstoffgehalte in den Klärschlamm eingetragen wurden, die eine stoffliche Verwertung gemäß den Grenzwerten der AbfKlärV nicht zulassen. In diesem Fall ist möglichst eine energetische Monoverwertung zu favorisieren, damit die Rückstandsasche als Phosphatreserve ggf. später einem Recycling zugeführt werden kann. Phosphat als endliche natürliche Ressource ist immanent wichtig für das Pflanzenwachstum und somit für die Ernährung der Menschheit. Bei der Verbrennung entstehen immer Abgase, die einer kostenintensiven Abgasreinigung bedürfen.