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Kooperation

Die Entsorgergemeinschaft regionaler Wirtschaftsverkehr (EGRW) e.V. und die QDR e.V. bilden gemeinsam das Qualitätssicherungssystem. Die EGRW e.V. ist eine Entsorgergemeinschaft im Sinne der Entsorgergemeinschaftenrichtlinie. Sie legt an ihre Mitgliedsbetriebe Anforderungen gemäß EfbV fest, überwacht die Erfüllung der Anforderungen und verleiht die Überwachungszertifikate bei erfolgreicher Zertifizierung. Die EGRW ist als Entsorger-gemeinschaft seit dem 11.7.1997 behördlich anerkannt. Die Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb ist Voraussetzung und bildet die Grundlage zur Zertifizierung für die landwirtschaftliche Verwertung von Bio-abwassersubstrat oder Grünschnitt. Die EGRW e.V. ist für die Durchführung der Qualitätssicherung verantwortlich. Sie veranlasst die Überwachung und die regelmäßige Überprüfung nach den Anforderungen der EfbV sowie nach den Anforderungen der QDR e.V. und ist somit Träger der Qualitätssicherung.

Gremien:

Die Mitgliederversammlung wählt jeweils aus ihren Reihen die Mitglieder aus Vorstand und Überwachungsausschuss nach den Vorgaben der Satzung des jeweiligen Vereins und beschließt über die Vorschläge des Überwachunsausschusses für Anforderungen an Mitgliedsbetriebe. Die Mitglieder der EGRW e.V. verpflichten sich zur Erfüllung der Anforderungen nach EfbV. Die Mitglieder der QDR e.V. verpflichten sich zur Erfüllung der Anforderungen nach QDR-Richtlinien. Die Mitgliederversammlung entscheidet über alle wichtigen Angelegenheiten des Vereins, wie z.B.:   

  • Haushaltsplan
  • Beitragsordnung
  • Entlastung des Vorstandes
  • Wahl von Rechnungsprüfern
  • Satzungsänderungen

Der Überwachungsausschuss der EGRW e.V. wird entsprechend den Bestimmungen aus der Entsorgergemeinschaftenrichtlinie sowie der Vereinssatzung von der Mitgliederversammlung gewählt. Er ist für die Überwachung der Mitgliedsbetriebe nach EfbV zuständig. Die EGRW e.V. beauftragt die QDR e.V. mit der Bildung eines zweiten Überwachungsausschusses QDR, der z.B. für die Qualitätssicherung bei der Verwertung von Bioabwassersubstrat zuständig ist. Der Ausschuss wird nach den Richtlinien der Satzung der QDR e.V. gebildet. Er besteht mehrheitlich aus Vertretern von Institutionen, die nicht Mitglied der QDR e.V. oder der EGRW e.V. sind und die z.B. in den Bereichen Forschung, Analytik, Beratung und Verwertung von Bioabwassersubstrat tätig sind. Der erste Vorsitzende und sein Stellvertreter werden von der Mitgliederversammlung der QDR e.V. gewählt. Im Einzelnen

  • erarbeitet der Überwachungsausschuss die Richtlinien zur Zertifizierung der Mitglieder,
  • beschließt über die Erteilung oder die Entziehung von Zertifikaten auf der Grundlage von Gutachten der mit der Überwachung beauftragten Sachverständigen,
  • ahndet Verstöße gegen die Bestimmungen der Überwachung oder die Führung von Qualitätszeichen.

Der Vorstand führt die Geschäfte des Vereins soweit nicht ein anderes Vereinsorgan zuständig ist. Zur rechtsgeschäftlichen Vertretung des Vereins sind zwei Vorstandsmitglieder berechtigt.

QDR

Qualitätsgemeinschaft für nachhaltige Düngung und Ressourcenschutz e.V.

Robert-Bosch-Str. 9
56743 Mendig

Telefon:
0 26 52 - 52 790 10

E-Mail: info@qdr-ev.de

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