Grüngut
Garten- und Parkabfälle können in vielen Gemeinden kostenlos auf sogenannten Grüngutsammelstellen abgegeben werden. Der Gesetzgeber schreibt für solche Abfälle neuerdings eine kostenaufwendige Kompostierung vor. In Ausnahmefällen ist aber auch das direkte Schreddern und die anschließende Verwertung auf acker- und weinbaulich genutzten Flächen zulässig.
Die Bestimmungen der Qualitätssicherung legen jetzt erstmals fest, unter welchen Bedingungen diese direkte Verwertung sinnvoll ist, und welche Anforderungen dabei zu erfüllen sind. Die EGRW/QDR ist damit zur Zeit deutschlandweit der einzige Anbieter einer Qualitätssicherung für diese Art der Verwertung von Sekundärrohstoff-Düngern.
Grundlage der Zertifizierung bilden auch hier die Anforderungen nach der Entsorgungsfachbetriebeverordnung. Der Betreiber von Sammelstellen für die Grüngut weist so seine Sach- und Fachkunde sowie seine Zuverlässigkeit nach.
Darüber hinaus werden im Rahmen der Qualitätssicherung weitere Anforderungen an die Grüngutverwertung gestellt, wie beispielsweise
- Anforderungen an die Anlieferung
- Anforderungen an die Lagerung
- Anforderungen an die Untersuchungen zur kontinuierlichen Überwachung
- Anforderungen an die Seuchenhygiene
- Spezielle Anforderungen zum Schutz vor Quarantäneschaderregern (QSO)
- Anforderungen an die Dokumentation
Bei erfolgreicher Zertifizierung wird in Zukunft das Qualitätszeichen Grüngutverwertung vergeben: