Gremien
Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung ist das höchste Gremium des Vereins. Sie beschließt über
- Haushaltsplan
- Beitragsordnung
- Wahl der Vorstandsmitglieder und der Kassenprüfer
- Wahl der Mitglieder des Überwachungsausschusses sowie des Vorsitzenden des Überwachungsausschusses und seines Stellvertreters
- Beschluss über Vorschläge des Überwachungsausschusses zu den Anforderungen an Mitglieder
- Änderung der Satzung
- Auflösung des Vereins
Vorstand
Der Vorstand wird in der Mitgliederversammlung gewählt. Er besteht aus dem Vorsitzenden, seinem Stellvertreter, dem Vorsitzenden des Überwachungsausschusses und drei weiteren Beisitzern. Der Vorsitzende und sein Stellvertreter müssen ihre Mitgliedschaft als Vertreter eines beauftragten Dritten, einer Kläranlage oder eines Unternehmens sein, das an der landwirtschaftlichen Verwertung von Klärschlämmen zumindest indirekt beteiligt ist (z.B. Analysenlabore).
Überwachungsausschuss
Der Überwachungsausschuss besteht aus einem Vorsitzenden, einem stellvertretenden Vorsitzenden, einem ernannten Sachverständigen und bis zu 5 weiteren Beisitzern. Der Vorsitzende und sein Stellvertreter müssen ihre Mitgliedschaft als Vertreter eines beauftragten Dritten, einer Kläranlage oder eines Unternehmens sein, das an der landwirtschaftlichen Verwertung von Klärschlämmen zumindest indirekt beteiligt ist (z.B. Analysenlabore). Sie werden von der Mitgliederversammlung gewählt. Die Beisitzer sind Vertreter aus Einrichtungen, die in den Bereichen Forschung, Analytik, Beratung und Verwertung von Klärschlämmen tätig sind und die nicht Mitglied nach § 3 (1) a) sind.. Es sollen sowohl Vertreter aus dem Bereich der Abwasserbehandlung als auch Vertreter aus dem Bereich qualifizierter Einrichtungen der Landwirtschaft und des Landschaftsbaus beteiligt sein. Die Beisitzer und der Sachverständige werden vom Vereinsvorstand berufen.
Der Überwachungsausschuss erarbeitet die Vorlagen der Richtlinien über die Qualitätssicherung. Außerdem begutachtet er die anonymisierten Berichte der Sachverständigen und entscheidet über die Vergabe oder den Entzug von Qualitätszeichen.