Produkt
Die Qualitätssicherung des Produktes beinhaltet die regelmäßige Überwachung der qualitätsbestimmenden Parameter. Dazu werden in regelmäßigen Abständen Untersuchungen über den Gehalt an Inhaltsstoffen durchgeführt. Eine Mindesthäufigkeit von Analysen ist bereits im Rahmen der Klärschlammverordnung (AbfKlärV) vorgeschrieben. Auch die Art der Inhaltsstoffe, die untersucht werden müssen, sind im Rahmen der AbfKlärV und Düngemittelverordnung (DüMV) definiert. Im Rahmen der QDR-Qualitätssicherung sind bei auffälligen Analysenergebnissen, die auf erhöhte Gehalte einzelner Stoffe hinweisen, zusätzliche Analysen durchzuführen. Zum einen soll so sichergestellt werden, dass es nicht unbemerkt zu einer Überschreitung von Grenzwerten kommt, zum anderen sollen eventuelle Regelmäßigkeiten von erhöhten Werten ermittelt werden, um Hinweise auf die Ursachen der erhöhten Gehalten zu erhalten.
Der aktuelle Entwurf zur Novelle der Klärschlammverordnung schreibt für Träger von Qualitätssicherungssystemen die Teilnahme an einem Monitoring von Umweltchemikalien vor, deren Untersuchung nicht gesetzlich geregelt ist. Das System der QDR-Qualitätssicherung verpflichtet die Teilnehmer bereits jetzt zur Teilnahme an einem Monitoring von solchen Umweltchemikalien. Damit soll sichergestellt werden, dass erhöhte Gehalte von Umweltchemikalien, die gesetzlich nicht kontrolliert werden müssen, rechtzeitig erkannt werden und entsprechende Maßnahmen bis hin zu einer anderweitigen Entsorgung der betroffenen Chargen getroffen werden können.
Wenn nachweislich alle Anforderungen erfüllt wurden, wird das QDR-Qualitätszeichen für Bioabwassersubstrat vergeben: