23.04.2013 18:53 Von: QDR-Team

Vorschläge zur Novelle der Düngeverordnung werden von EU abgelehnt

Die EU lehnt das Konzept des Bundes-Landwirtschaftsministeriums (BMELV) zur Novelle der Düngeverordnung ab. Nach Auffassung des EU-Nitratausschuss seien die Vorschläge, die die Bund-Länder-Arbeitsgruppe (BLAG) zur Evaluierung der Düngeverordnung erarbeitet hatte, nicht ausreichend. Die EU erwarte deutlich weitergehende Maßnahmen zur Umsetzung der Nitratrichtlinie, bzw. zum Schutz der Gewässer vor dem Eintrag von Nährstoffen aus der Landwirtschaft.


Die EU lehnt das Konzept des Bundes-Landwirtschaftsministeriums (BMELV) zur Novelle der Düngeverordnung ab. Nach Auffassung des EU-Nitratausschuss seien die Vorschläge, die die Bund-Länder-Arbeitsgruppe (BLAG) zur Evaluierung der Düngeverordnung erarbeitet hatte, nicht ausreichend. Die EU erwarte deutlich weitergehende Maßnahmen zur Umsetzung der Nitratrichtlinie, bzw. zum Schutz der Gewässer vor dem Eintrag von Nährstoffen aus der Landwirtschaft. Es geht dabei offensichtlich nicht darum, dass einzelne Punkte des Abschlussberichtes der BLAG kritisiert wurden. Vielmehr sei das gesamte vorgestellte Konzept des BMELV aus EU-Sicht nicht akzeptabel. Die EU erwartet nun bis Endes des Jahres die Vorlage eines neuen und deutlich weitreichenderen Konzeptes, sonst droht ein Vertragsverletzungsverfahren, hieß es aus BMELV-Kreisen. Dies soll der BLAG bei ihrer heutigen Sitzung mitgeteilt werden.

Diese Botschaft wird im BMELV nicht unbedingt einen Freudenjubel entfachen. Wer der Landwirtschaft erklären muss, dass die jetzt schon vielfach als zu weitgehend empfundenen Maßnahmen (wie die Verlängerung der Sperrfrist und die deshalb notwendige Erhöhung der Gülle-Lagerkapazitäten, die weitere Einschränkung der organischen Düngung, die Verschärfung der Aufzeichnungspflichten zur Dokumentation der Düngung etc.) noch deutlich verschärft werden müssen, kann sich nur unbeliebt machen. Da wird es auch nicht viel nützen, wenn man den Schwarzen Peter wieder zur EU schiebt, da man ja nur umsetzen muss, was die EU vorgibt. Zudem wird die EU den Schwarzen Peter gleich wieder zurück schieben, denn Deutschland hat 1991 die Nitratrichtlinie nicht nur mit verabschiedet, sondern war auch maßgeblich an der Formulierung dieser Richtlinie beteiligt. Der Teufel steckt auch hier wieder im Detail:

Die Nitratrichtlinie schreibt vor, dass die EU-Mitgliedsstaaten für Gebiete, die hinsichtlich einer Überdüngung besonders gefährdet sind, bzw. Gebiete mit außergewöhnlich hoher Nitratbelastung des Grundwassers, besondere Maßnahmen ergreifen müssen. Damit soll eine Reduzierung der Nitratbelastung bewirkt werden. Die Mitgliedsstaaten konnten damals sog. gefährdete Gebiete speziell ausweisen, so dass die Maßnahmen nur in diesen Gebieten anzuwenden waren. Deutschland hat aber gleich das ganze Bundesgebiet zum gefährdeten Gebiet erklärt. Dies hat nun zur Folge, dass die strengen Maßnahmen zur Reduzierung der Nitratgehalte im ganzen Bundesgebiet umgesetzt werden müssen, auch wenn nur ein kleiner Teil der gesamten landwirtschaftlichen Nutzfläche zu diesen Gebieten gehört.

Die Lösung des Problems scheint auf der Hand zu liegen: wenn die Ausweisung der gefährdeten Gebiete nun nachgeholt würde, wären die strengen Maßnahmen nur in diesen ausgewiesenen Gebieten anzuwenden und die Benachteiligung der Mehrheit der deutschen Landwirte im Vergleich zu Landwirten aus anderen EU-Mitgliedsstaaten wäre aufgehoben. Doch die Mühlen der Verwaltung mahlen langsam. Aus Fachkreisen heißt es dazu, dass eine Ausweisung der gefährdeten Gebiete nicht bis Jahresende zu machen sei – dazu müssten im Vorfeld z.B. umfangreichen Analysen durchgeführt, ausgewertet und verarbeitet werden, was insgesamt mehrere Jahre beanspruchen würde. Das Vertragsverletzungsverfahren wäre folglich nicht mehr zu vermeiden. Es ist also nicht ganz unwahrscheinlich, dass der Schwarze Peter wieder da landet, wo er in solchen Fällen meistens landet: bei der Landwirtschaft.


QDR

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