News
Schwerwiegende handwerkliche Fehler der neuen Düngeverordnung
Die QDR bemängelt schwerwiegende handwerkliche Fehler im Entwurf der Düngeverordnung und sieht deshalb dringenden Korrekturbedarf. Zum einen handelt es sich dabei um Fehler bei den Anforderungen zur Ermittlung des Düngebedarfes. Landwirte sollen dazu z.B. den Ertragsmittelwert einer Fruchtart aus den letzten drei Jahren errechnen, obwohl die gleiche Fruchtart normalerweise nur einmal in drei Jahren angebaut wird. Dies ist nicht nur rein mathematisch vollkommen unsinnig, [mehr]
Unterschriftensammlung gegen die Verabschiedung der Düngeverordnung
Die QDR e.V. hat eine Online-Petition gestartet, um das Verfahren zur Novellierung der Düngeverordnung sofort zu stoppen. Die neuen strengen Maßnahmen der Düngeverordnung sind unbegründet. Darüber hinaus sind sie nach Auffassung der QDR e.V.[mehr]
Die neue Klärschlammverordnung
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit hat jüngst einen Referentenentwurf zur Novelle der Klärschlammverordnung veröffentlicht. Die Verbände können bis zum 05.10.2015 dazu ihre Stellungnahme abgeben. Am 13.10.2015 soll eine Anhörung der Verbände stattfinden. Auf der Grundlage dieser Stellungnahmen soll der Entwurf überarbeitet und anschließend die Ressortabstimmung eingeleitet werden.[mehr]
QDR kritisiert die Novellierung der Düngeverordnung
Die QDR e.V. hat jüngst ein Dossier zur Novelle der Düngeverordnung veröffentlicht. In der Entwurfsfassung der Düngeverordnung wird die Notwendigkeit zur Überarbeitung der Regeln der guten fachlichen Praxis der Düngung damit begründet, dass die Qualitätsziele der EU-Nitratrichtlinie im deutschen Belastungsmessnetz nicht erreicht wurden. Die QDR e.V. zeigt in der Abhandlung auf, dass das deutsche Messnetz nicht den Anforderungen der EU entspricht.[mehr]
Das deutsche Nitratmessnetz
Lesen Sie hier alles über die massiven Mängel des deutschen "Belastungsmessnetzes" und erfahren Sie, warum das Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission gegen Deutschland nicht auf zu hohe Nitratwerten, sondern tatsächlich auf die Fehler der Bundesregierung bei der Errichtung der Messstellen zurückzuführen ist ...[mehr]
Zukünftig mehr Luftverschmutzung wegen Strategiewechsel der Bundesregierung
Die Bundesregierung plant, zukünftig alle Klärschlämme, insgesamt ca. 8 Mio. Tonnen jährlich, durch Verbrennung zu entsorgen. Bei der Verbrennung von Klärschlamm ist zwar eine Abgasreinigung obligatorisch, jedoch können damit nicht alle Luftschadstoffe zurückgehalten werden. Eine Verbrennung ist ohne die Emission von Schadstoffen nicht möglich. Unter dem Titel ‚Was Kohlestrom wirklich kostet‘ hat die europäische Umwelt- und Gesundheitsorganisation ‚HEAL‘ 2013 einen Bericht über Gesundheitsfolgen und externe Kosten der Kohlekraft vorgestellt.[mehr]
Die Kosten des Strategiewechsels der Bundesregierung
Klärschlamm fällt entweder als Nassschlamm mit einem Trockenmassegehalt von 2-10 % oder als Filterkuchen mit 20 – 35 % Trockenmasse an. Wegen des hohen Wassergehaltes ist das Material ohne weitere Behandlung nicht brennbar. Nassschlämme müssen zunächst maschinell entwässert und der Filterkuchen anschließend in Trocknungsanlagen weiter getrocknet werden, damit das Material überhaupt brennbar ist.[mehr]