18.05.2018 12:28 Von: A. Neumann

Bewertung der Stickstoffverfügbarkeit in Abwassersubstraten

Während für Bioabfall-Kompost umfangreiche Studien zur Beurteilung der Stickstoffverfügbarkeit vorliegen und es sich dabei um ein relativ homogenes Material handelt, gibt es bei Bioabwasser-Substraten nur sehr wenige Untersuchungen und große Abweichungen bei den Inhaltsstoffen je nach Abwasserreinigungstechnik. Es ist deshalb schwierig zu beurteilen, wieviel des in Abwassersubstraten enthaltenen Stickstoffes von Kulturpflanzen tatsächlich aufgenommen werden kann und wieviel zur Humusbildung langfristig im Boden festgelegt wird. Die kürzlich novellierte Düngeverordnung lässt diese Frage unbeantwortet,


Während für Bioabfall-Kompost umfangreiche Studien zur Beurteilung der Stickstoffverfügbarkeit vorliegen und es sich dabei um ein relativ homogenes Material handelt, gibt es bei Bioabwasser-Substraten nur sehr wenige Untersuchungen und große Abweichungen bei den Inhaltsstoffen je nach Abwasserreinigungstechnik. Es ist deshalb schwierig zu beurteilen, wieviel des in Abwassersubstraten enthaltenen Stickstoffes von Kulturpflanzen tatsächlich aufgenommen werden kann und wieviel zur Humusbildung langfristig im Boden festgelegt wird.

Die kürzlich novellierte Düngeverordnung lässt diese Frage unbeantwortet, ermöglicht aber den Ländern, dazu eine Regelung zu treffen. Nach § 8 der Verordnung müssen landwirtschaftliche Betriebe die Zufuhr von Stickstoff  durch Dünger mit der Abfuhr über die Ernteprodukte bilanzieren. Dabei darf innerhalb eines Jahres im Betriebsdurchschnitt der nach den Vorschriften ermittelte Kontrollwert von 50 kg Stickstoff pro ha nicht überschritten werden. 

Deshalb sollten die Länder nun regeln, wieviel Stickstoff aus organischen Düngern von den Ernteprodukten aufgenommen werden kann, damit der restliche Anteil nicht zum Nachteil für den Betriebsinhaber als unzulässiger Überschuss gewertet werden muss.  Dem Vernehmen nach ist geplant, dass die Länder bei Bioabfall-Kompost bis zu 70 % des Gesamtstickstoffs als unvermeidbare Verluste bzw. Überschüsse berücksichtigen wollen. Für Bio-Abwassersubstrat ist eine solche Regelung jedoch nicht vorgesehen, obwohl auch hier ein Teil des Gesamtstickstoffs zur Humusbildung im Boden verwendet wird.

Die QDR e.V. hat nun Literatur zu diesem Thema gesammelt, inhaltlich dargestellt und daraus eine Bewertungsmethode zur Berechnung des verfügbaren Stickstoffes aufgrund von Analysenergebnissen abgeleitet (Die Stickstoffverfügbarkeit von entwässerten Abwassersubstraten, Mai 2018).

Die QDR e.V. schlägt vor, 10 % unvermeidbare Überschüsse  vom Ammoniumgehalt abzuziehen und für jedes Jahr des Bewertungszeitraumes 5 % des organisch gebundenen Stickstoffs als pflanzenverfügbar anzurechnen. Die unvermeidbaren Verluste bzw. Überschüsse sollten demnach nicht wie bei Bioabfall-Kompost pauschal bewertet werden, sondern aufgrund aktueller Analysenergebnisse im Einzelfall ermittelt werden. Eine Auswertung aus 147 Analysen von Abwasserreinigungsanlagen aus dem Bundesgebiet zeigt, dass die unvermeidbaren Stickstoffverluste um bis zu 15 % sowohl über als auch unter den Verlusten bei Bioabfallkompost liegen können.


QDR

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