02.08.2015 19:15 Von: QDR-Team

QDR kritisiert die Novellierung der Düngeverordnung

Die QDR e.V. hat jüngst ein Dossier zur Novelle der Düngeverordnung veröffentlicht. In der Entwurfsfassung der Düngeverordnung wird die Notwendigkeit zur Überarbeitung der Regeln der guten fachlichen Praxis der Düngung damit begründet, dass die Qualitätsziele der EU-Nitratrichtlinie im deutschen Belastungsmessnetz nicht erreicht wurden. Die QDR e.V. zeigt in der Abhandlung auf, dass das deutsche Messnetz nicht den Anforderungen der EU entspricht.


Die QDR e.V. hat jüngst ein Dossier [PDF-Download] zur Novelle der Düngeverordnung veröffentlicht. In der Entwurfsfassung der Düngeverordnung wird die Notwendigkeit zur Überarbeitung der Regeln der guten fachlichen Praxis der Düngung damit begründet, dass die Qualitätsziele der EU-Nitratrichtlinie im deutschen Belastungsmessnetz nicht erreicht wurden. Die QDR e.V. zeigt in der Abhandlung auf, dass das deutsche Messnetz nicht den Anforderungen der EU entspricht.

Die EU-Kommission hatte in der Vergangenheit wiederholt angemahnt, dass im deutschen Messnetz überwiegend Messstellen mit hohen Nitratwerten ausgewählt wurden und dass die Messdichte zu niedrig sei. Die Bundesregierung hat diese Kritik jedoch bis heute ignoriert und am ursprünglichen Messnetz festgehalten. Die Feststellung der EU-Kommission, dass sich das Grundwasser in Deutschland überwiegend in einem schlechten Zustand befindet und die Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens gegen Deutschland beruht also auf der Übermittlung von unqualifizierten und nicht repräsentativen Daten der Bundesregierung an die EU, so die QDR.

Eine Auswertung von Messwerten aus Hessen und Rheinlandpfalz zeigt, dass 64 % dieser Messstellen gänzlich ungeeignet sind, weil sie von düngerechtlichen Vorschriften unbeeinflusst sind. Die Begründung zur Novelle der Düngeverordnung sei damit gegenstandslos. Die QDR e.V. fordert deshalb eine Anpassung des Verordnungsentwurfes auf das notwendige Maß sowie eine Neukonzeption des Belastungsmessnetzes. Andernfalls sei zu befürchten, dass nach der Übermittlung des nächsten Nitratberichtes an die EU erneut ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet wird.


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